Nachdem die bisherige Stellplatzordnung gerichtlich für unwirksam erklärt worden war, war es ein großes Anliegen des Gemeinderates eine umfängliche und vor allem eine rechtssichere Stellplatzsatzung für Waldbronn zu haben. Die vorliegende und geprüfte Satzung hat mit dem Abschluss der Öffentlichkeit- und Behördenbeteiligung die letzte Hürde genommen und konnte dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
Die zunehmende Anzahl von Fahrzeugen hat zur Folge, sodass immer mehr Autos im öffentlichen Raum geparkt werden. Dadurch wird der Verkehrsfluss deutlich beeinträchtigt, sodass vermehrt Parkzonen bzw. -verbote eingerichtet werden müssen. Damit ist es erforderlich, eine Regelung zu haben, um bei neuen Bauanträgen die Abstellung von Fahrzeugen auf das private Grundstück zu verlagern.
In der neuen Stellplatzsatzung wurden eindeutige Richtlinien für die Zahl der erforderlichen Stellplätze über das gesamte Gemeindegebiet erlassen. Diese Zahlen sind entweder den entsprechenden Bebauungsplänen entnommen oder leiten sich aus Untersuchungen über verkehrstechnische bzw. städtebauliche Gesichtspunkte für die einzelnen Straßenzüge ab.
In die Stellplatzsatzung wurden ebenfalls Richtlinien für die Einrichtung von Fahrradstellplätzen aufgenommen. Damit sollen auch andere Mobilitätsformen in Waldbronn begünstigt werden.
Text: Hubert Kuderer