Aus der Sitzung vom 02. Dezember 2020
Zum Standort des neuen Feuerwehrhauses
In der letzten Sitzung des Gemeinderates wurden wir über den Arbeitsstand der städtebaulichen und der architektonischen Untersuchungen der 4 verbliebenen Standorte für das neue Feuerwehrhaus informiert. Dabei ging es noch nicht um eine Bewertung der Standorte, sondern es wurde die Vorgehensweise anhand eines herausgegriffenen Beispiels zur Findung des besten Standorts aufgezeigt.
Das Architekturbüro ‚archis‘ wird in einer Studie die städtebaulichen Entwicklungsprognosen und deren Auswirkungen für die unterschiedlichen Standorte über die nächsten 25 Jahre in den Blick nehmen und daraus Entscheidungsgrundlagen für den Gemeinderat ableiten. Das Planungsbüro ‚element 5‘ wird der Frage nachgehen, inwieweit sich die Grundstückszuschnitte der einzelnen Standorte eignen, um die Anforderungen hinsichtlich des Raumprogramms, der Anordnung der Funktionsbereiche und der verkehrstechnischen Erschließung umzusetzen. Dabei werden auch die zu erwartenden Baukosten bzw. anfallende Grundstückskosten ermittelt. Die Fraktionen des Gemeinderates sind aufgefordert, sich im Vorfeld bei der Aufstellung der Bewertungskriterien und deren Gewichtung, sowie der Formulierung der Handlungsempfehlungen zu beteiligen. In einer Sondersitzung am 3. März 2021 soll dann unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte mittels einer Bewertungsmatrix die Entscheidung über den Standort getroffen werden.
Verabschiedung diverser Satzungen
Nachdem der Gemeinderat bereits im November über die Erhöhung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer, sowie die Anhebung der Hundesteuer entschieden hatte, hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 2. Dezember die Anpassung der entsprechenden Satzungen beschlossen. Hierzu gehören auch die geringfügige Erhöhung der Wassergebühr auf 2,00 €/m³ ab dem 1. Jan. 2021.
Anpassung der Friedhofsgebühren und -satzung
Die Allevo Kommunalberatung war bereits im vergangenen Jahr beauftragt worden, die Friedhofs- und Bestattungsgebühren neu zu kalkulieren. Die letzte Anpassung war zum 1. Jan. 2015 vorgenommen worden. Die vorgelegten Berechnungen weisen eine große Lücke zwischen den Kosten und deren Abdeckung durch Gebühren, so dass der Gemeinderat mit großer Mehrheit beschloss, die Gebühren mit Ziel einer Deckung von 80% der ausgewiesenen Kosten anzupassen. In der Folge werden die Gebühren zum Teil stark angehoben.
Es ist auch für die Gemeinderäte nicht erfreulich, Gebührenerhöhungen in dem Maße zu beschließen, aber die Gemeinde ist zur Erfüllung ihrer umfangreichen Aufgaben darauf angewiesen in bestimmten Bereichen auf Kostendeckung zu achten. Hierzu gehört auch der Aufgabenbereich Friedhof- und Bestattungswesen. Die Gebühren dürfen dabei höchstens so bemessen werden, dass die Kosten des Friedhofs gedeckt werden. Hierzu gehören im Wesentlichen die Kosten des laufenden Betriebs und die Abschreibungen aus Investitionen. In unserem Fall sind bei einer 80%-igen Kostendeckung noch genügend Reserven.
In der überarbeiteten Friedhofsatzung wird das beschlossene Gebührenverzeichnis angefügt. Aufgrund der Bodenproblematik der Waldbronner Friedhöfe werden grundsätzlich nur Flachsärge zugelassen. Sollten zusammenhängende Grabfelder saniert werden müssen, ist die Gemeinde berechtigt, Teilflächen auf einzelnen Ortsteilfriedhöfen für die Vergabe neuer Erdwahlgräber zu sperren. Großflächige Abdeckungen auf den Gräbern sind wegen der Verhinderung der Durchlüftung nicht mehr erlaubt.
Text: Hubert Kuderer